Amtsblatt Nr. 12 vom 24.03.2011

Die Parzelle 3766 in Füllinsdorf ist jetzt gemäss Amtsblatt Nr. 12 des Kanton Baselland vom 24.03.2011 offiziell in unserem Eigentum 🙂
Als Anmerkung ist auf der Parzelle ein subjektiv-dingliches Miteigentum an der Parzelle 179 (Hofraum) eingetragen und diese wiederum hat ebenfalls ein subjektiv-dingliches Miteigentum an der Parzelle 2388 (Private Zufahrtsstrasse).
Die ganzen Dienstbarkeiten will ich jetzt hier nicht auflisten, da das sonst unseren Blog sprengen würde… (Einer der Nachteile des verdichteten Bauens…).

Unser Eigentum setzt sich schlussendlich folgendermassen zusammen:

223m2 Grundstück Nr. 3766
115/371 subjektiv-dingliches Miteigentum an Grundstück Nr.179
195/261 subjektiv-dingliches Miteigentum an Grundstück Nr. 2388 (Hiervon ist unser Anteil 115/371, da diese Parzelle am Grundstück Nr. 179 angemerkt ist).

223m2 + 115m2 + 60.50m2 = ca. 398.50m2 😉

Die Situationspläne auf den Bildern stammen aus dem geoView.BL der GIS-Fachstelle Baselland. Darauf sind die einzelnen Parzellen ersichtlich.

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